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Der Stoßseufzer, In eigener Sache, Spaß mit Ämtern

Verwarnungsgeld wegen Ordnungswidrigkeit – Stellungnahme

Aus der beliebten Reihe “Spaß mit Ämtern” lesen Sie heute …

Letzten Donnerstag wurden wir um kurz nach sieben Uhr morgens von zwei PolizeibeamtInnen aus dem Haus geklingelt. Der weibliche Ordnungshüter wies uns darauf hin, dass unser Wagen im Halteverbot stünde.

Zur Erläuterung: Unser (autofreies) Quartier verfügt über öffentliche Stellplätze an einer angrenzenden Straße. Diese werden ab und an wegen Umzugs gesperrt. Dann finden sich ein, zwei Wochen vorher Halteverbotsschilder mit Leine für den Bereich und einer Notiz, zu welchem Termin die betroffenen Parkplätze freigehalten werden sollen. Nun, in Heidelberg ist ein Auto durchaus verzichtbar, und so kommt es vor, dass wir den Wagen auch mal zwei Wochen lang nicht bewegen. So ist uns das aktuelle temporäre Halteverbot, das über den von uns genutzten Parkplatz reichte, nicht aufgefallen.

Selbstverständlich war die Polizei, unser Freund und Helfer, nicht begeistert von unserem ordnungswidrigen Parkieren. Wir entschuldigten uns beide, und ich ging die Schlüssel holen, während mein Mann sich für den Hinweis bedankte. Ich rannte los und bekam noch mit, wie die weibliche Beamtin pissig entgegnete, das sei ihr Job, sie müssten vorher nachschauen, ob der Fahrzeughalter da sei, aber sie hätten bei Nicht-Antreffen natürlich sofort abgeschleppt. Fein. Ich entschuldigte mich auch beim Lastwagenfahrer, der leider auch nach unserem Wegfahren den gekennzeichneten Bereich nicht nutzen konnte. Es standen weitere 5 Autos im Halteverbot, von deren Fahrern keine Spur. Im Umparken hielt mich unsere freundliche Polizistin an und teilte mir mit, dass sie “selbstverständlich” noch ein Verwarnungsgeld ausstellen werden. Ob ich gleich unterschreiben wolle. Ich sagte, nein, wenn es keinen Unterschied mache, wolle ich lieber in Ruhe dazu Stellung nehmen.
Der Brief kam schon am Samstag: 25 € für unser freundliches und schnelles Reagieren.

Hier meine Stellungnahme:

Verwarnung mit Verwarnungsgeld, Aktenzeichen xxx
Sehr verehrte Damen und Herren,

am 24.10. wurden wir durch zwei Ihrer KollegInnen darauf hingewiesen, dass unser Wagen in einem wegen Umzugs eingerichteten temporären Halteverbot stand. Wir reagierten umgehend und parkten das Fahrzeug sofort weg. Ihre Beamtin teilte uns mit, dass wir (“selbstverständlich“, Zitat) zusätzlich ein Verwarnungsgeld erwarten dürften. Die Verwarnung stellten Sie uns in beeindruckender Geschwindigkeit zu.

Gerne nehmen wir Stellung zum Vorgang:

Nachdem wir uns über die rechtlichen Grundlagen erkundigt haben, wissen wir, dass Sie dieses Verwarnungsgeld erheben dürfen. Dabei ist die Logik der Begründung allein eine eigene Betrachtung wert, es heißt nämlich im entsprechenden Passus, “dass sich ein Verkehrsteilnehmer NICHT darauf verlassen kann, dass sich die Vorschriften nicht ändern.” Somit ist auch ein Fahrzeughalter, der sein Auto auf einem offiziellen Stellplatz parkte, grundsätzlich bei einem Nicht-Beachten eines temporären Halteverbots haftbar zu machen; SELBST WENN er von diesem Verbot nichts gewusst hat, weil es erst nach dem Parken eingerichtet wurde. (Gratulation hierzu)

Als gesetzestreue Bürger zahlen wir selbstverständlich das Bußgeld. Gestatten Sie uns allerdings die folgenden Bemerkungen:

Freundlichkeit: Ihre diensthabende Beamtin reagierte selbst auf unser schnelles Handeln, verbunden mit Entschuldigung (!) und Dank (!!) für ihre Bemühungen, überaus unfreundlich. Während ihr Kollege schwieg, tat sie beinahe so, als habe sie potentiell gewaltbereite Kneipenbrüder vor sich. Auch der Hinweis auf das Verwarnungsgeld war unnötig scharf formuliert. Ich fühlte mich in diesem Moment zudem auf meine Rechte nicht ordnungsgemäß hingewiesen, sie bot mir zunächst nur an, sofort zu unterschreiben. Erst auf meine Entgegnung sagte sie, ich könne auch das Schriftstück zur Stellungnahme abwarten.

Wahrnehmung der Ist-Situation: Während mein Mann und ich umgehend reagierten, um den Wagen wegzuparken, musste wohl für den Rest der parkierenden Autos auf den Abschleppwagen gewartet werden. Ich zählte 5 Autos ohne Fahrer, und ihre Beamten standen zu diesem Zeitpunkt mit ihrem Einsatzwagen wieder in der Sickingenstraße, was bedeuten muss, dass sie die anderen Halter nicht angetroffen haben. Das wiederum heißt, es hat sich keinerlei Zeitverzögerung für den Umzugshelfer durch unser Falschparkieren ergeben. Der Bußgeldbescheid ist also ausschließlich für die Mühe des Klingelns und des Hinweises ausgestellt worden. Das tut zwar nichts zur Sache, siehe oben, aber es ist doch auch einmal ganz hilfreich, die Dinge in einem erweiterten Kontext zu sehen, oder nicht?

Was uns zum dritten Punkt bringt:
Kulanz und Ermessensspielraum: Es obliegt in einem solchen Fall den diensthabenden Beamten, eine mündliche Verwarnung zu erteilen oder eben einen Bußgeldbescheid anzuleiern. Betrachtet man die Fakten, ist es überhaupt nicht “selbstverständlich“, dass wir mit 25 € geahndet werden. In diesem Fall hätten Ihre KollegInnen jederzeit auf ein Aktenkundig-Machen verzichten können. Während 25 € für eine fünfköpfige Familie eine gewisse Summe darstellt, scheint sie uns relativ gering, zieht man die Arbeitszeit der geschätzten Beamtinnen, die den Vorgang aufnehmen, weiterleiten, unterzeichnen, aufgeben, abheften, weiterverfolgen und schließlich diese Stellungnahme lesen müssen, in Betracht. Eine Milchmädchenrechnung.

Der Punkt der mangelnden Kulanz hängt eng mit dem letzten Punkt zusammen:

Imagepflege: Ich denke, dieser Punkt ist selbsterklärend. Sie (die Polizei, Kollektivum) möchten weg von Ihrem peniblen Ordnungshüter-Spaßbremsen-Image. Urteilen Sie selbst, ob Sie in diesem Fall kontraproduktiv unterwegs waren. Unsere drei Kinder, die bisher ein sehr positives Bild von der Polizei im Ganzen hatten, reagierten auf Ihre Beamtin mit durchaus erschrockenem Erstaunen. Ihr Verhalten schien den Kindern zumindest klärungsbedürftig.

Ein letzter Hinweis: Damit für uns zumindest ein gewisser Spaßfaktor erhalten bleibt, werde ich diese Stellungnahme (selbstverständlich ohne Aktenkennzeichen und Personennamen) auf meinem Blog veröffentlichen.

Danke für Ihr stetes Bemühen um Sicherheit und Ordnung.
Ihre xxx

  1. Bei Deiner Milchmädchenrechnung gehst Du wohl davon aus, dass die was Besseres zu tun hätten. Ich fürchte, dem ist nicht so und da sie ja “eh da” sind können sie auch das machen. 🙂
    Vielleicht hatte die Polizistin einfach einen schlechten Tag, ist zwar kein Grund sich wie die Axt im Wald aufzuführen, könnte aber als entlastendes Argument dienen.
    Die Frage ist, was ist mit den anderen Fahrzeugen passiert die im Weg standen, wurden die abgeschleppt?

    • Vermutlich schon, weiß ich aber nicht genau. Und ich bin absolut tolerant, was schlechte Laune am Morgen angeht 🙂 Aber meine Mama hat immer gesagt, wie Du in den Wald hineinrufst, so schallt es heraus. Es enttäuscht mich jedes Mal bitterlich, wenn dem nicht so ist :). Hatte auf twitter darüber hinaus eine Diskussion mit einem Polizisten. Der hat sich beschwert, dass ich mich beschwere, obwohl wir ja einen Fehler gemacht hätten. Ich frage mich, worin dieser Fehler bestand. Diese “Behandlung” finde ich einfach fragwürdig. Keiner von uns hat sich beschwert, blöd benommen, die Zahlung verweigert … dennoch müssen wir uns so eine Nummer gefallen lassen. Halt, nee, müssen wir ja gar nicht! Ich kann ja drüber bloggen, hihi :))

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